Geschäftsadresse

Geschäftsadresse

Ein Postfach im Impressum und beim Amtsgericht wird nicht akzeptiert, denn die Adresse muss „ladungsfähig“ sein. Es droht eine Abmahnung!

Unter einer ladungsfähigen Anschrift verstehen wir einen Wohnsitz oder, bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.

Ein tatsächliches Büro muß nicht vorhanden sein, es reicht ein virtuelles Büro, solange dort jemand ist, der von Ihnen eine Zustellungsbevollmächtigung hat.

Es ist weiterhin wichtig, dass der Nutzer der Geschäftsadresse umgehend über eingegangene Post informiert wird und die Möglichkeit hat, diese abzuholen.

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