Nach der Vollversammlung ist der neugewählte Vorstand beim Amtsgericht über ein Notar einzutragen.
Benötigte Unterlagen:
- Name, Adresse und Geburtsdatum der neuen Vorstandsmitglieder
- Protokoll der Vollversammlung unterschrieben von Protokollführer und Wahlleiter
- Einladung zur Vollversammlung#
- Gegenfalls geänderte Satzung
Verantwortlich
- neu gewählte(r) Versitzende(r)
Kosten beim Notar
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