Eintragung neuer Vorstand beim Amtsgericht

Eintragung neuer Vorstand beim Amtsgericht

Nach der Vollversammlung ist der neugewählte Vorstand beim Amtsgericht über ein Notar einzutragen.

Benötigte Unterlagen:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum der neuen Vorstandsmitglieder
  • Protokoll der Vollversammlung unterschrieben von Protokollführer und Wahlleiter
  • Einladung zur Vollversammlung#
  • Gegenfalls geänderte Satzung

Verantwortlich

  • neu gewählte(r) Versitzende(r)

Kosten beim Notar

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